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Prüfungskommission für
Baugewerbliche Zeichner-Berufe PK33

​​Die Lehrabschlussprüfung ist für alle Lernenden im Kanton Zürich obligatorisch. Organisiert und durchgeführt werden diese von den zuständigen Prüfungskommissionen.

Beim Lehrabschluss wird überprüft, ob die Lernenden über die im jeweiligen Bildungsplan festgelegten Kompetenzen verfügen. 

Die Prüfungskommission hat überwiegend folgende Aufgaben:

  • Organisation, Durchführung und Überwachung (Aufsicht) der Qualifikationsverfahren, inkl. Validierung von Bildungsleistungen

  • Feststellung und Erwahrung der Prüfungsergebnisse, deren Mitteilung an die Prüfungskandidaten und Ausbildungsbetriebe

  • Fähigkeitszeugnisse und Berufsatteste ausstellen

  • Behandlung von Einsprachen

  • Stellungnahme zu Rekursen

  • Wahl und Schulung von Experten

  • Festlegung der Prüfungsdaten

Die Fachstelle Qualifikationsverfahren im Mittelschul- und Berufsbildungsamt beaufsichtigt die Prüfungskommissionen, unterstützt diese in ihrer Arbeit und koordiniert die prüfungsrelevanten Massnahmen im Kanton. Sie stellt die interkantonale Zusammenarbeit im Bereich Abschlussprüfung sicher. 

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